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Es geht los: Apple ermöglicht Web-basierte App-Downloads in der EU


Die neueste Beta von iOS macht es wahr: Das Laden von Apps über Webseiten, ohne jeglichen AppStore. Die EU hatte erzwungen, dass es auch »alternative« Möglichkeiten jenseits des AppStores geben muss. Dennoch möchte Apple den Schutz der Anwender (und damit auch den guten Ruf der iOS-Plattform) weiterhin gewährleisten.

So soll es in Zukunft funktionieren

Entwickler, die ihre iOS Apps über ihre Webseiten in der Europäischen Union anbieten möchten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Sicherheit der iPhone-Nutzer zu sichern. Dazu gehört der Prozess der Notarisierung durch Apple, bei dem Apps durch Apple geprüft und für sicher befunden werden müssen. Zusätzlich müssen die Entwickler mindestens zwei Jahre Mitglied im Apple Developer Program sein. Nur Apps, die in der EU im vorangegangenen Jahr eine Million Erstinstallationen oder mehr verzeichnet haben, sind berechtigt, über eine Webseite heruntergeladen zu werden. Entwickler, die diese Bedingungen erfüllen, können dann eine API für den Web-basierten App-Download nutzen.

Apps, die über das Web heruntergeladen werden, können wie Standard-Apps gesichert, wiederhergestellt und aktualisiert werden. Um eine App von einer Webseite zu installieren, müssen iPhone-Nutzer in der EU ausdrücklich ihre Erlaubnis erteilen. Es kann sich also keine App »heimlich« auf dem Gerät installieren.

Entwickler dürfen nur eigene Apps anbieten (keine Apps von anderen Entwicklern) und müssen transparente Richtlinien zur Datensammlung veröffentlichen, damit die Nutzer informiert sind, wie ihre Daten gesammelt und verwendet werden.

Wichtige Punkte

  • Notarisierungsprozess durch Apple erforderlich
  • Mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft im Apple Developer Program
  • Eine Million jährliche Erstinstallationen in der EU als Voraussetzung
  • API für Web-basierte Downloads
  • Benutzer müssen Installationen explizit erlauben
  • Transparente Richtlinien zur Datensammlung notwendig

Der »EU-Digital Markets Act«

Apples Entscheidung, Web-basierte App-Downloads in der EU zu ermöglichen, ist eine direkte Antwort auf den Digital Markets Act der Europäischen Union. Diese Regulierung verlangt von großen Technologieplattformen, offenere Ökosysteme zu schaffen, um Fairness und Innovation im digitalen Markt zu fördern. Obwohl Entwickler keine Verkaufsgebühren für über Webseiten vertriebene Apps an Apple zahlen müssen, wird von Apple eine technologische Grundgebühr von 0,50 Euro pro Jahr und Installation für Apps erhoben, die mehr als eine Million Installationen im vorherigen Jahr verzeichnet haben. Diese Gebühr wird jedoch für gemeinnützige Organisationen, akkreditierte Bildungseinrichtungen und Regierungseinrichtungen erlassen.

Die Möglichkeit, Apps außerhalb des App Stores herunterzuladen, ist ausschließlich auf iPhone-Nutzer in der Europäischen Union beschränkt und steht nicht für das iPad zur Verfügung.

Wichtige Punkte

  • Direkte Antwort auf den Digital Markets Act
  • Keine Verkaufsgebühren für Entwickler bei Web-Distribution
  • Technologische Grundgebühr von 0,50 Euro pro Installation. Gebühr wird erlassen für gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen
  • Beschränkt auf iPhone-Nutzer in der EU
  • Kein iPad

Fazit

Die Einführung von Web-basierten App-Downloads in der EU kennzeichnet einen bedeutenden Wandel in der Art und Weise, wie Apps verteilt und genutzt werden. Apple reagiert mit dieser Neuerung auf den Digital Markets Act der EU und schafft ein offeneres Ökosystem, das die Sicherheit und Transparenz für Endbenutzer gewährleistet. Ob die Entwickler und EU-Kommissare mit Apples Hürden und Einschränkungen einverstanden sind, oder ob dagegen geklagt wird, dürfte sich noch zeigen.

Basti hat eine gute Sendung dazu